Der Vertrag über den Erwerb von Raus oder Aus / Spielraumvermietung Tickets kommt mit dem Vermieter zustande.
Geltungsbereich der AGB
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen Raus oder Aus / Spielraumvermietung und dem Besucher von Raus oder Aus / Spielraumvermietung,
1.2 Kontaktdaten
Vermieter:
Sandra Benndorf
Bahnstraße 167
50858 Köln
Vertreten durch:
Sandra Benndorf
1.3 Diese AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen (einschließlich der Informationen und der Erteilung von Auskünften durch Raus oder Aus / Spielraumvermietung). Die Verkäufe sämtlicher über Raus oder Aus / Spielraumvermietung angebotenen Tickets, Gutscheine oder sonstigen Artikel erfolgen ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung. Sofern Raus oder Aus / Spielraumvermietungen (Online-)Ticketverkauf durch einen Drittanbieter abwickelt, gelten zusätzlich dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen, welche dann im Anschluss an diese AGB aufgeführt sind.
1.4 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen wird hiermit widersprochen, es sei denn, Raus oder Aus / Spielraumvermietung stimmt diesen ausdrücklich zu. Diese Zustimmung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen der Auftragserteilung auf die AGB des Besuchern verwiesen wird und Raus oder Aus / Spielraumvermietung seine Leistung vorbehaltlos durchführt.
1.5 Mit dem Erwerb eines Gutscheins oder sonstiger Artikel oder der Unterzeichnung einer Vereinbarung über die Durchführung einer Sonderveranstaltung erkennt der Besucher diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses als rechtlich bindend an.
Gutscheine
2.1 Gutscheine, in denen ein Gegenwert in Form einer Leistung oder einer Ware klar bestimmt ist, gelten ausschließlich für die bestimmte Ware.
2.2 Wertgutscheine verfügen über einen Auftrag über die Höhe des Gegenwertes. Der Wert gilt jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.3 Gutscheine können ausschließlich zur Bezahlung eines Leistungsbezuges verwendet werden. Ein Anspruch auf Barauszahlung der Gutscheine gegen Raus oder Aus / Spielraumvermietung ist ausgeschlossen.
2.4 Gutscheine, welche von Raus oder Aus / Spielraumvermietung ausgegeben werden, verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf des dritten vollen Kalenderjahres, welches auf das Datum der Gutscheinausgabe folgt. Nach Ablauf dieser Frist besteht seitens des Besuchern kein Rechtsanspruch mehr auf Leistungserbringung durch Raus oder Aus.
Hinweise zu Datenschutz und Datenverarbeitung
3.1 Raus oder Aus / Spielraumvermietung erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Besuchern. Raus oder Aus / Spielraumvermietung beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Besuchern – bspw. entsprechend der etwaig vom Besuchern erteilten Datennutzungserklärung (im Folgenden „DNE“) – wird Raus oder Aus / Spielraumvermietung personenbezogene Daten des Besuchern nur erheben, speichern, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.
3.2 Raus oder Aus / Spielraumvermietung bzw. der autorisierte dritte Ticketverkäufer sind an das
zentrale Abrechnungssystem von Raus oder Aus / Spielraumvermietung angeschlossen. Die erhobenen
Daten werden auf dem Zentralserver von Raus oder Aus / Spielraumvermietung nur entsprechend derggf. erteilten DNE und unter strikter Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Regelungen gespeichert.
3.3 Der Besucher hat bezüglich der personenbezogenen und nutzungsspezifischen Daten die durch das Bundesdatenschutzgesetz gewährleisteten Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung; diese
Rechte sind auszuüben durch eine Nachricht auf dem Postweg (Kontaktdaten unter Ziffer 1.2) oder
durch elektronische Post an datenschutzbeauftragter@raus-oder-aus.de.
Einwilligung in den Erhalt von E-Mails und/oder SMS
Der Nutzer willigt durch Zustimmung zu diesen AGB in den Erhalt von E-Mails und/oder SMS ein, die zur
Durchführung bzw. Bestätigung des Online-Ticketings bzw. der Online-Reservierung ein. Die
Einwilligung umfasst auch eine einmalige Dankes-E-Mail an den Besuchern, mit welcher er nach Besuch
der Veranstaltung informiert wird.
Prüfungspflicht des Besuchern, Eigentumsvorbehalt
5.1 Der Besucher ist verpflichtet, die ausgehändigte Gutscheins oder das Wechselgeld unmittelbar nach
Erhalt auf Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
5.2 Erfolgt eine Reservierung über das Online-Ticketing-System, so gilt diese Prüfungspflicht sowohl für
die Bestätigungs-Email, ein elektronisches Ticket (eTicket) als auch für die später ausgehändigten
Tickets.
5.3 Gutscheine und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsendbetrages
Eigentum von Raus oder Aus / Spielraumvermietung.
Kein Widerrufsrecht nach Fernabsatzrecht
Mit dem Service, eTicket für das Raus oder Aus / Spielraumvermietung über das Internet zu beziehen,
bietet der Anbieter Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen an. Auf diese findet
das Fernabsatzrecht gemäß § 312 g Absatz 2 Nr. 9 BGB keine Anwendung. Dies bedeutet, dass kein
Widerrufsrecht hinsichtlich Ihrer Willenserklärung bezüglich der über Internet gekauften Eintrittskarte
besteht.
Rücktritt des Besuchern / Stornierung / Terminverschiebung
Eine Stornierung oder Terminverschiebung ist nicht möglich. Wird die Raus oder Aus /
Spielraumvermietung Buchung seitens des Besuchern storniert oder erscheint der Besucher nicht oder
nicht rechtzeitig (+/- 15 Minuten) zur Veranstaltung so verfallen sämtliche Ansprüche gegenüber Raus
oder Aus / Spielraumvermietung, die sich aus dem Kauf der Buchung ergeben. Eine Erstattung oder ein
Ersatz erfolgt nicht. Wir möchten unsere Besuchern zufrieden stellen. Aus diesem Grunde bieten wir
eine fallabhängig Kulanzreglung. Bitte stellen Sie Ihren Kulanzantrag per E-Mail an info@raus-oderaus.
de – Im Falle einer Kulanzstornierung, -erstattung oder -umbuchung fallen mindestens
Systemkosten in Höhe von 26,- Euro und maximal 66,- Euro an. Diese ergibt sich aus Systemgebühren
und Ausfallentgeld.
Jugendschutz
8.1 Raus oder Aus / Spielraumvermietung hat für die Einhaltung der Vorschriften des
Jugendschutzgesetzes (JuSchG) in allen Bestimmungen, besonders aber hinsichtlich der Regelungen zur
Altersangabe von Filmvorführungen, der Abgabe von alkoholischen Getränken sowie zum begleiteten
bzw. unbegleiteten Aufenthalt in der Öffentlichkeit Sorge zu tragen.
8.2 Raus oder Aus / Spielraumvermietung behält sich vor, das Alter des Besuchern in geeigneter Weise
zu überprüfen. Sollten Zweifel an den Angaben bestehen, kann der Besuch der Vorstellung verwehrt
werden bzw. der Kauf eines Gutschein oder eTicket muss rückgängig gemacht werden.
Haftung von Raus oder Aus / Spielraumvermietung, Ersatzpflicht
10.1 Raus oder Aus / Spielraumvermietung haftet weder für abhanden gekommene Garderobe noch
für abhanden gekommene oder verlorene Wertgegenstände. Raus oder Aus / Spielraumvermietung
übernimmt diesbezüglich keine Obhutspflichten.
9.2 Ansprüche des Besuchern auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind
Schadensersatzansprüche des Besuchern aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit
oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von dr.mice,
seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind
solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
9.3 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Raus oder Aus / Spielraumvermietung nur
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde,
es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Besuchern aus einer Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.4 Die Einschränkungen der Ziffern 10.2 und 10.3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter
und Erfüllungsgehilfen von Raus oder Aus / Spielraumvermietung, wenn Ansprüche direkt gegen diese
geltend gemacht werden.
9.5 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
9.6 Für Schäden, welche durch Dritte (insbesondere andere Besucher), verursacht werden, haftet Raus
oder Aus / Spielraumvermietung nicht, es sei denn, Raus oder Aus / Spielraumvermietung oder ihr
gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe hat durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zum Schaden
beigetragen. Die Haftungseinschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit.
9.7 Bei groben technischen Mängeln im Rahmen des Spiels hat der Besucher Anspruch auf
Rückerstattungen des Kartenkaufpreises. Ein weitergehender Schadensersatz gleich welcher Art wird
ausgeschlossen.
Verbotenes Verhalten des Besuchern
10.1 Alle Veranstaltungen in den Räumen sowie die Räume selbst gehören zu den geschützten Werken
gemäß § 2 Urheberrechtsgesetz. Das Fotografieren sowie das Anfertigen von Filmen-, Video- oder
Audiomitschnitten ist verboten. Raus oder Aus / Spielraumvermietung wird im Falle eines unerlaubten
Mitschnitts einer Veranstaltung oder von Teilen einer Veranstaltung Strafantrag bei den
Strafverfolgungsbehörden stellen.
10.2 Das Mitführen von Speisen und Getränken im Veranstaltungsraum sowie der Verzehr von
mitgebrachten Speisen und Getränken im gesamten Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet.
10.3 Das Rauchen ist in allen Bereichen des Veranstaltungsortes verboten.
10.4 Raus oder Aus / Spielraumvermietung kann einem Besuchern den Zutritt zum Veranstaltungsort
verweigern, wenn Anlass zu der Befürchtung besteht, dass der Betroffene aufgrund von Alkohol- oder
Drogenkonsum oder aus sonstigen Gründen den Vorstellungsablauf oder den Allgemeinen
Geschäftsbetrieb stören oder andere Besucher belästigen wird.
10.5 Tiere sind erlaubt.
Gebotenes Verhalten des Besuchern
11.1 Der Besucher verpflichtet sich für die Dauer des Aufenthaltes im Veranstaltungsort eine
sorgfältigen Benutzung des Hauses, insbesondere der Einrichtung und des Inventars der Spielräume.
Raus oder Aus / Spielraumvermietung behält sich bei jedweder Beschädigung schuldhafter Art eine
zivilrechtliche Verfolgung sowie bei vorsätzlicher Beschädigung darüber hinaus auch eine
strafrechtliche Verfolgung vor.
11.2 Gegenstände aller Art, welche im Veranstaltungsort gefunden werden, sind beim Personal
abzugeben.
11.3 Der Besucher verpflichtet sich, den Anweisungen der Raus oder Aus / Spielraumvermietung
Mitarbeiter Folge zu leisten und Störungen des Betriebsablaufes, gleich welcher Art, zu unterlassen.
Mobiltelefone und andere elektronische Kommunikationsmittel sowie akustische Signalgeber aller Art
sind in den Spielräumen nicht gestattet. Der Einsatz optischer Zeigegeräte (Laserpointer) ist untersagt.
Im Interesse einer störungs- freien Veranstaltung ist Raus oder Aus / Spielraumvermietung berechtigt,
den Nutzer eines der vorgenannten Geräte zur unverzüglichen Außerbetriebsetzung des Gerätes oder
den Besuchern zum Verlassen der Veranstaltung aufzufordern.
11.4 Das Mietverhältnis dauert 6 Monate und einen Tag, es bedarf keiner Kündigung.
Hausverweis und Hausverbot
Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen der Punkte 10. und 11. ist das Raus
oder Aus / Spielraumvermietung berechtigt, den jeweiligen Besucher des Hauses zu verweisen.
Unbeschadet seiner sonstigen Rechte ist Raus oder Aus / Spielraumvermietung berechtigt, im Falle
erheblicher oder wiederholter Störung und bei Verstößen gegen diese Bestimmungen im Einzelfall ein
zeitlich beschränktes oder dauerhaftes Hausverbot zu erteilen.
Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
13.1 Für Geschäftsbeziehungen jeder Art zwischen Raus oder Aus / Spielraumvermietung und dem
Besuchern gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Erfüllungsort für alle Ansprüche, welche sich zwischen Raus oder Aus / Spielraumvermietung und
dem Besuchern aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist der Sitz des Unternehmens wie unter 1.2
genannt.
13.3 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der gültigen Bestimmungen tritt die für
diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen
Bestimmung die gesetzliche Bestimmung.